Solidaritätsprinzip und Generationenvertrag im Vergleich zu privatrechtlichem Vertrag
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, dass alle Versicherten in einen Topf zahlen, aus welchem dann jegliche Leistung eines jeden Versicherten gezahlt wird. Die unterschiedlichen Risiken der Einzelpersonen werden pauschal auf die Gesamtheit aller Kunden der Krankenkasse aufgeteilt. Damit dieses Prinzip funktioniert und alle Personen versichert werden können, bezahlen die Versicherten einen Beitrag, der vom Einkommen abhängt. Personen, die gut verdienen, zahlen also mehr ein. Damit ermöglichen sie einkommensschwächeren Personen beispielsweise eine medizinische Behandlung, auch wenn diese mehr kostet als die eingezahlten Beiträge.
Gibt es zu wenige finanzielle Mittel, werden die Beitragsgrenzen und die Beiträge angepasst. Diese Anpassung geschieht vor allem auf demografischer Basis: Im Schnitt wird die deutsche Bevölkerung immer älter. Das bedeutet auch mehr Ausgaben für die Krankenkassen – durchschnittlich fallen mehr Arztbesuche an, je älter die Versicherten werden. Die Zahl an jungen, gesunden Menschen, die im Vergleich mehr einzahlen, als sie an Leistungen benötigen, sinkt. Dagegen steigt aber die Menge an älteren Menschen, die vergleichsweise weniger einzahlen, als sie an Ausgaben verursachen. So wie die demografische Lage aktuell aussieht, müssen wenige die Versorgung der vielen tragen. Neben der Anpassung der Beiträge kann ein weiteres Mittel zur Regulierung sein, bestimmte Leistungen anzupassen oder zu kürzen.
Bei den besten privaten Krankenversicherungen gibt es eine maximale Freiheit und Kontrolle. Das Leistungsspektrum der PKV kann nach eigenen Prioritäten und Bedürfnissen ausgewählt werden. Da es keinen gesetzlichen Schutz gibt, sondern Sie einen privatrechtlichen Vertrag mit der HanseMerkur schließen, sind die vertraglich festgelegten Leistungen auch garantiert – wir sind verpflichtet, diese zu erbringen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse kann nicht seitens des Versicherers einseitig beispielsweise eine Leistung gestrichen oder gekürzt werden. Ebenso sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung keinesfalls vom demografischen Wandel abhängig.
Die Versicherten gehen zunächst in Vorkasse gehen, während die gesetzliche Krankenkasse direkt die Kosten übernimmt. Privat Versicherte haben ein Maximum an Kontrolle darüber, welche Rechnungen selbst bezahlt und welche durch die private Krankenvollversicherung der HanseMerkur erstattet werden sollen.